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Betreuungs- und Entlastungsleistungen für alle, denen ein Pflegegeld zusteht

Jede Person, der ein Pflegegeld zusteht und die im häuslichen Umfeld versorgt wird, hat Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat, der dabei unterstützen soll, den Alltag der pflegebedürftigen Person selbstständiger zu gestalten. Häufig wird dieser Betrag für Reinigungskräfte, Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter (beispielsweise für Einkäufe) oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität verwendet.