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Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige

Können pflegende Angehörige der Pflegetätigkeit zeitweise nicht nachkommen, kann das KAJA Care Pflegeteam vertretungsweise einspringen. Die Voraussetzung um einen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu haben, ist die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2. Die Leistung kann für maximal 42 Tage pro Jahr beansprucht werden, bis zu 1.612 Euro werden dabei von der Pflegekasse übernommen. Die Kosten können auch rückwirkend erstattet werden.